In der Schweiz ein Auto fahren und besitzen

August 30th, 2019 Buy a Car Share this:

Wenn Sie in der Schweiz ein Auto besitzen oder auch nur fahren möchten, sind die wichtigsten Dinge, die Sie beachten sollten, Kauf- oder
Leasingbedingungen, Versicherungen sowie Steuern und Vorschriften. Da Führerscheinbestimmungen sich von Land zu Land unterscheiden, ist es wahrscheinlich, dass Sie mehrere Faktoren im Hinterkopf behalten müssen.

Hier ist eine Kurzanleitung zu den wichtigsten Punkten für Sie:

Kfz-Prüfung

In der Schweiz werden alle Fahrzeuge alle 4 Jahre auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft. Der Eigentümer wird schriftlich über das Datum der Prüfung informiert. Das Fahrzeug muss innen, außen und an der Unterseite sauber sein. Sie sollten das Fahrzeug vor der offiziellen Prüfung in Ihrer Werkstatt überprüfen lassen.

Autobahnsteuer

Um Schweizer Autobahnen zu nutzen, muss der Autobahnaufkleber, Vignette genannt, immer auf der Vorderseite der Windschutzscheibe aufgebracht sein. Sie ist an der Zollgrenze, bei Poststellen, Tankstellen und Werkstätten erhältlich und kostet 40 Franken pro Jahr. Bitte beachten Sie, dass für Fahrzeuge ohne gültige Vignette eine Geldstrafe von über CHF 200 fällig wird.

Führerschein

Es ist möglich, mit einem ausländischen Führerschein bis zu 12 Monate lang zu fahren. Innerhalb dieses ersten Jahres ist es jedoch zwingend erforderlich, den Schweizer Führerschein zu beantragen. Der Antrag muss gestellt werden, sobald eine dauerhafte Unterkunft gefunden wurde, aber vor Ablauf des 12. Monats. Führerscheine in einem anderen Alphabet (z.B. Arabisch, Chinesisch, etc.) müssen von Ihrem Konsulat übersetzt und beglaubigt werden.

Die Bearbeitung eines Schweizer Führerscheins kann bis zu 6 Wochen dauern, Sie können jedoch weiterhin mit Ihrem ausländischen Führerschein fahren. Wenn Sie von der Verkehrspolizei angehalten werden, lassen Sie diese wissen, dass Sie einen Antrag gestellt haben. Die Polizisten werden dies anschließend in ihrem System überprüfen. Nach Erhalt des Führerscheins wird das Original ebenfalls zurückgesandt, mit einem Stempel auf der Rückseite, der vermerkt, dass dieser Führerschein nicht in der Schweiz gültig ist. Der Schweizer Führerschein wird für dieselben Fahrzeugklassen ausgestellt wie das Original.

Für Führerscheine von Ländern außerhalb der EU oder EFTA ist eine Probefahrt erforderlich. Führerscheine, die in Australien, den USA, Kanada, Israel, Japan, Korea, Neuseeland und Singapur ausgestellt wurden, erfordern keine Probefahrt. Allerdings benötigen Sie für diese zusätzliche Unterlagen, wie z.B. der Nachweis der Führerscheinprüfung und das Ausstellungsdatum, wenn diese nicht auf dem Führerschein vermerkt sind. Wenn Sie die Probefahrt absolvieren müssen, kann es nicht schaden, vorher ein paar Fahrstunden zu nehmen.

US-/Kanadischer Führerschein

Inhaber eines US-amerikanischen oder kanadischen Führerscheins müssen eine Bescheinigung der Behörden vorlegen, welche die Daten der Erstellung, der Führerscheinprüfung sowie der Ausstellung bestätigt. Dies ist zwingend erforderlich, um einen Schweizer Führerschein zu erhalten. US-amerikanische und kanadische Führerscheine müssen mindestens 3 Monate vor der Ankunft in der Schweiz erworben worden sein und dies muss ebenfalls bescheinigt werden.
Wenden Sie sich an die Behörde, welche den Führerschein ausgestellt hat, oder an die Fahrschule, in welcher die Prüfung abgelegt wurde, und fordern Sie Kopien dieser Dokumente an. Das US-Konsulat in der Schweiz kann Ihnen ebenfalls behilflich sein.